Ab 1. Januar 2020 müssen offene Stellen in Berufsarten, in denen die Arbeitslosenquote mehr als 5% (bisher 8%) dem RAV gemeldet werden (z.B. Bauhauptgewerbe, PR/Marketing Fachleute, Servicepersonal etc. – die vollständige Liste finden Sie unter www.arbeit.swiss).
Die Stellenmeldepflicht wird von den Kantonen überwacht und bei nicht einhalten mit Strafanzeige und Geldstrafe bis zu CHF 40‘000 geahndet.